Hundeausbildung
...zum Schutzhund
Die Ausbildung zum geprüften Schutzhund umfaßt drei große Gebiete.
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Abteilung A - Fährtenarbeit
Bei der Fährtenarbeit muß der Hund in einem Gelände
(z.B. Acker oder Wiese) durch den Einsatz seines Geruchsinnes
Gegenstände finden und den erfolgreichen Fund seinem Hundeführer
durch ein entsprechendes Verhalten anzeigen. Die Anzahl der Gegenstände
und die Länge der abzusuchenden Fährte richtet sich
nach den entsprechenden Prüfungsstufen
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Abteilung B - Unterordnung
Die Unterordnung oder der Gehorsam sind die Grundlage der gesamten
Ausbildung eines Hundes.
Sie ist die Erweiterung der Ausbildung
zum Begleithund und wird von der VPG-Stufe I bis zur VPG-Stufe
III immer anspruchsvoller. |
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Abteilung C - Schutzdienst
Bei der Ausbildung im Schutzdienst wird der vorhandene Spieltrieb
und Beutetrieb des Hundes ausgenutzt und gezielt eingesetzt.
Der Hund lernt auch unter extremen Bedingen auf die Hörzeichen
seines Hundeführers zu reagieren.
Ein gut ausgebildeter
Hund und Hundeführer wird in der Öffentlichkeit nicht
negativ auffallen.
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Quelle: http://www.sgsv.org/html/vpg/vpg_index.html
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